FÜRSORGEBEHÖRDE ALPTHAL
Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde Alpthal ist unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung zuständig für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Alpthal besteht. Die finanziellen Leistungen sichern das soziale Existenzminimum und werden, abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnissen, individuell berechnet und stützen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Schwyz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
van den Heuvel Celia
Präsidentin
Steiner Martina
Vizepräsidentin
Beeler Bettina
Mitglied
Durler Roger
Mitglied
Baniak Katharina
Mitglied
Schuler Christian
Mitglied
Bürgler Luzia
Sekretärin