FÜRSORGEBEHÖRDE ALPTHAL

Die Sozialhilfebehörde der Gemeinde Alpthal ist unter Berücksichtigung der Sozialhilfegesetzgebung zuständig für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Sozialhilfe, sofern der Wohnsitz in der Gemeinde Alpthal besteht. Die finanziellen Leistungen sichern das soziale Existenzminimum und werden, abhängig von den persönlichen Verhältnissen, den Lebenshaltungskosten und Einkommensverhältnissen, individuell berechnet und stützen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Kantons Schwyz und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

 

van den Heuvel Celia
Präsidentin

 

Steiner Martina
Vizepräsidentin

 

Beeler Bettina
Mitglied

 

Durler Roger
Mitglied

 

Baniak Katharina
Mitglied

 

Schuler Christian
Mitglied

 

Bürgler Luzia
Sekretärin